I Streitig ist, ob der Kläger unter Anrechnung einer Ersatzzeit vom 1. Juli 1942 bis 8. Mai 1945 Anspruch auf ein höheres Altersruhegeld hat. Der am 9. Januar 1921 geborene Kläger war vom 1. Juli 1940 bis 8. Mai 1945 [...]
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