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BSG - Entscheidung vom 28.06.1991

11 RAr 117/90

Normen:
AFG § 145 S. 1 Nr. 1, § 133 Abs. 1, § 133 Abs. 3
SGG § 144 Abs. 1, § 149

Fundstellen:
BSGE 69, 114
SozR 3-4100 § 145 Nr. 2

I. Streitig ist ein Schadensersatzanspruch der Bundesanstalt für Arbeit (BA) gegen den Arbeitgeber wegen unrichtiger Angaben in der nach § 133 des Arbeitsförderungsgesetzes ( AFG ) auszustellenden Arbeitsbescheinigung [...]
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