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BGH - Entscheidung vom 20.06.1991

I ZR 277/89

Normen:
BGB § 133, § 242, § 276
UWG § 1
ZPO § 398

Fundstellen:
BGHR BGB § 133 Vertragsstrafeverpflichtung 1
BGHR BGB § 195 Vertragsstrafeanspruch 1
BGHR BGB § 242 Auskunftsanspruch 11
BGHR UWG vor § 1 Auskunftspflicht 1
BGHR UWG vor § 1 Vertragsstrafeverpflichtung 1
BGHR UWG § 1 Behinderungswettbewerb 7
BGHR ZPO § 398 Beweiskraft 1
GRUR 1992, 61
NJW-RR 1991, 1318
WRP 1991, 654
wrp 1991, 654

Die Parteien stehen als Arzneimittelhersteller im Wettbewerb. Die Klägerin vertreibt seit geraumer Zeit ihr Rheumagel 'D. Gel'. Die Beklagte hat im Frühjahr 1986 ihr Produkt 'V.', welches seit 1976 in Tablettenform [...]
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