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BAG - Entscheidung vom 17.09.1991

1 ABR 23/91

Normen:
BetrVG § 112 Abs. 1, 4, § 76 Abs. 5
Schutzabkommen Bordpersonal (Zweites Abkommen zum Schutz der Mitarbeiter im DLH-Konzern vor nachteiligen Folgen aus Rationalisierungsmaßnahmen vom 29.10.1980) § 14
TV PV (Tarifvertrag Personalvertretung für das Bordpersonal der Condor Flugdienst GmbH vom 19.12.1972 in der Fassung vom 29.10.1980) § 95, § 97, § 84, § 46

Fundstellen:
AP Nr. 59 zu § 112 BetrVG 1972
BAGE 68, 276
BB 1991, 2535
BB 1992, 1133
DB 1992, 229
EWiR § 112 BetrVG 1/92, 229
EzA § 112 BetrVG 1972 Nr. 58
NZA 1992, 227
SAE 1992, 202
ZIP 1992, 260

A. Die Condor Flugdienst GmbH (CFG - im folgenden nur Condor) und die Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft (DLH - im folgenden nur Lufthansa) bilden zusammen einen Konzern im Rechtssinne. Die Condor hat im Jahre 1989 [...]
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