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AG Köln - Entscheidung vom 03.12.1991

284 M 2435/91

Normen:
ZPO § 811

Fundstellen:
DGVZ 1992, 47

Maßgeblich ist in diesen Fällen, ob die vorhandenen Waren konkret für den Erwerb benötigt werden. Deshalb sind verkaufsbereite Waren einschließlich eines angemessenen Vorrats unpfändbar (so auch: OLG Frankfurt/M., DGVZ [...]
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