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AG Freiburg - Entscheidung vom 24.07.1991

6 M 861/90

Normen:
ZPO § 850 d Abs. 1 Satz 2

Fundstellen:
DRsp IV(424)146Nr.3
NStZ 1993, 150

Das Hausgeld ist nicht pfändbar. Ob die Vorschriften der §§ 850 ff. ZPO auf das Hausgeld anwendbar sind oder ob das Hausgeld von vornherein unpfändbar ist (so Seebode, NStZ 1987, 47), läßt das Gericht dahinstehen. Es [...]
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