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AG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 08.10.1991

83 M 11647/91

Normen:
ZPO § 831

Fundstellen:
DGVZ 1991, 191

Das Gesetz über das Postwesen ( PostG ) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1997 außer Kraft (§ 31 PostG ). Deshalb ist ab dem 1. Januar 1998 ein Postbanksparguthaben als Geldforderung im Wege der Forderungspfändung nach [...]
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