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OVG Hamburg - Entscheidung vom 02.04.1990

Bs IV 88/90

Normen:
BSHG § 11 Abs. 2 § 15a

Fundstellen:
FEVS 41, 327
NVwZ-RR 1990, 485
ZfSH/SGB 1990, 424

Die zulässige Beschwerde der Antragsgegnerin ist begründet. Die Antragsgegnerin kann nicht im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet werden, zum Erhalt der jetzigen Unterkunft des Antragstellers die bis Februar [...]
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