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OLG Oldenburg - Entscheidung vom 27.02.1990

5 U 130/89

Normen:
BGB § 160 Abs. 1, § 242, § 2177, § 2179

Fundstellen:
DRsp I(174)246b
FamRZ 1990, 912
MDR 1990, 633
NJW-RR 1990, 650

b. »Es ist mit zum Teil unterschiedlichen Begründungen nahezu einhellige Auffassung, daß der durch ein Vermächtnis Beschwerte nach Treu und Glauben zur Auskunft über Bestand und Schicksal des Vermächtnisgegenstandes [...]
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