»Der Erlaß der OFD [Freiburg] vom 27. 6. 1983, nach dem männliche [Zoll-]Dienstkleidungsträger zur Dienstkleidung keinen Ohrschmuck tragen dürfen, findet seine Rechtsgrundlage in § 55 Satz 2 BBG i. V. m. § 76 BBG und [...]
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