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BGH - Entscheidung vom 05.07.1990

I ZR 164/88

Normen:
ZPO § 528 Abs. 2, § 139

Fundstellen:
BGHR ZPO § 139 Hinweispflicht 1
BGHR ZPO § 528 Abs. 2 Nachlässigkeit, grobe 4
GRUR 1990, 1053
NJW 1991, 493
WRP 1991, 100
wrp 1991, 100

Die Parteien stehen beim Vertrieb von 'Franzbranntwein-Gel' im Wettbewerb. Das Produkt der Klägerin ist durch das Bundesgesundheitsamt als Arzneimittel zugelassen. Das Erzeugnis der Beklagten wird als 'Cosmetikum' [...]
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