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BGH - Entscheidung vom 29.11.1990

IX ZR 29/90

Normen:
KO §§ 6, 32 Nr. 1, 37 Abs.

Fundstellen:
BB 1991, 160
BGHR BGB § 814 Konkursverwalter 1
BGHR BGB § 814 Normwiderspruch 1
BGHR KO § 32 Nr. 1 Verfügung, unentgeltliche 2
BGHR KO § 32 Nr. 1 Verfügung, unentgeltliche 3
BGHR KO § 37 Abs. 1 Rückgewähranspruch 2
BGHR KO § 55 Satz 1 Nr. 1 Rückgewähranspruch 1
BGHR KO § 6 Abs. 2 Bereicherungsanspruch 1
BGHZ 113, 98
DRsp I(144)127f
EWiR § 32 KO 1/91, 249
JurBüro 1991, 514
KTS 1991, 292
NJW 1991, 560
WM 1991, 112
ZIP 1991, 35

Der Kläger ist Verwalter im Konkurse über das Vermögen der U.E.S. Gesellschaft für Anlagenbetreuung mbH (fortan: U.E.S. oder Gemeinschuldnerin). Die U.E.S. warb damit, Termingeschäfte zu besorgen, deren Gegenstand an [...]
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