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BGH - Entscheidung vom 07.03.1990

XII ARZ 7/90

Normen:
ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2

Fundstellen:
BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2 Bindungswirkung 3
MDR 1990, 919
Rpfleger 1990, 256

I. Mit Beschluß vom 2. Juni 1987 entzog das Amtsgericht - Vormundschaftsgericht - Bad Iburg gemäß § 1666 BGB den Eltern (Antragsteller) das Personensorgerecht über das Kind Jasmin Z. und übertrug es den beteiligten [...]
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