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BGH - Entscheidung vom 08.11.1990

I ZR 49/89

Normen:
ZPO § 551 Nr. 7

Fundstellen:
AnwBl 1992, 41
BB 1991, 506
BGHR ZPO § 313 Abs. 3 Bezugnahme 1
BGHR ZPO § 551 Nr. 7 Bezugnahme 1
BGHR ZPO § 552 Vollständige Form 1
GRUR 1991, 403
LM § 551 Ziff. 7 ZPO Nr. 20
NJW-RR 1991, 830
VersR 1991, 898

Der Ehemann der Beklagten S. war bis zum 30. Juni 1986 als Versicherungsvertreter für die Klägerin tätig. Nach seinem Ausscheiden erhielt er eine Ausgleichszahlung. Im Juli 1986 eröffneten die Beklagte und ihr Ehemann [...]
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