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BGH - Entscheidung vom 05.04.1990

III ZR 4/89

Normen:
BGB § 836, § 839
HaftpflG (1978) § 2
ZPO § 539, § 540

Fundstellen:
BGHR BGB § 836 Abs. 1 Amtshaftung 1
BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Verkehrssicherungspflicht 4
BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Verschulden 17
BGHR HPflG § 2 Abs. 1 Rohrleitungsanlage 3
BGHR Nds LStrG § 10 Abs. 1 Hoheitliche Tätigkeit 1
BGHR ZPO § 539 Verfahrensmangel 6
UPR 1991, 38
VersR 1991, 72

Der Kläger verlangt von dem beklagten Land Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls, der sich am 27. März 1987 auf der Bundesautobahn A 29 in Höhe der Ausfahrt Rastede ereignete. Der (frühere) Widerbeklagte L. befuhr [...]
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