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VGH Hessen - Entscheidung vom 31.08.1989

5 TH 1498/88

Normen:
AbfG § 10 Abs.2, § 11

Fundstellen:
DRsp V(540)195e
NJW 1990, 1932
NVwZ 1990, 383
RdL 1990, 137

e. »[Nach § 10 Abs. 2 AbfG können] nicht zeitlich unbegrenzt vom Inhaber oder früheren Inhaber stillgelegter Abfallbeseitigungs- bzw. Abfallentsorgungsanlagen Vorkehrungen zur Verhütung von Beeinträchtigungen des Wohls [...]
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