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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 19.05.1989

8 S 555/89

Normen:
AsylVfG § 23 Abs. 1
AsylVfG Abs. 2
BauGB § 34
BauNVO § 3 Abs. 1
BauNVO § 3 Abs. 2
BauNVO § 15

Fundstellen:
BauR 1989, 584
BRS 49 Nr. 48
BWVPr 1989, 253
DRsp V(527)336a
DÖV 1989, 999
DWW 1989, 270
ESVGH 39, 249
NJW 1989, 2282
VBlBW 1989, 415
ZfBR 1989, 223

Die Beschwerden sind zulässig. Sie haben auch in der Sache teilweise Erfolg. Nach § 80 Abs. 1 VwGO haben Widerspruch und Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung. Die aufschiebende Wirkung entfällt nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 [...]
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