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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 30.05.1989

8 S 1136/89

Normen:
AsylVfG § 23
BauGB § 34 Abs. 1
BauGB § 34 Abs. 2
BauNVO § 4 Abs. 2 Nr. 3
BauNVO § 5 Abs. 2 Nr. 8
GG Art. 1 Abs. 1
GG Art. 3 Abs. 1

Fundstellen:
BauR 1989, 586
BRS 49 Nr. 51
BWVPr 1989, 254
DRsp V(527)336b
NJW 1989, 2283

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Das Verwaltungsgericht hat den Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen die der Beigeladenen erteilten Baugenehmigung des [...]
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