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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 13.02.1989

5 S 2490/88

Normen:
BBauG § 12 S.2
BBauG § 12 S.3
BauGB § 12 S.2
BauGB § 12 S.3

Fundstellen:
BauR 1989, 434
BRS 49 Nr. 24
BWVPr 1989, 157
DRsp V(527)333b
ESVGH 40, 151
NuR 1991, 352
NVwZ 1989, 681
UPR 1989, 396
VBlBW 1989, 305

»...Nach § 12 BBauG hat die Gemeinde [die] Genehmigung des Bebauungsplans ortsüblich bekanntzumachen und u. a. in der Bekanntmachung anzugeben, bei welcher Stelle der Bebauungsplan während der Dienststunden eingesehen [...]
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