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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 09.08.1989

CB 12/88

Normen:
BPersVG § 44 Abs. 1 S. 1 § 51 S. 2

Fundstellen:
NJW 1990, 852

Ausgangspunkt der rechtlichen Betrachtung ist § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG . Danach trägt die durch die Tätigkeit des Personalrats entstehenden Kosten die Dienststelle. Dies kann auch in der Weise geschehen, dass die [...]
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