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OLG Zweibrücken - Entscheidung vom 20.06.1989

7 U 243/88

Normen:
BGB § 894

Fundstellen:
DRsp I(150)300a
MDR 1989, 912
NJW-RR 1989, 1100
OLGZ 1989, 489

»Wenn bei der Einigung über die Bestellung einer Grunddienstbarkeit nach § 1018 BGB die beteiligten Grundstückseigentümer infolge eines beiderseitigen Versehens (Irrtum über die richtige Flurstück-Nummer) das [...]
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