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OLG Zweibrücken - Entscheidung vom 03.10.1989

2 AR 39/89

Normen:
BRAGO § 133 S.3
BerHG § 4 Abs.2 S.4, § 7

Fundstellen:
DRsp IV(485)239b
MDR 1990, 253
Rpfleger 1990, 126

b. »Der Auffassung des OLG Köln (Rpfleger 1989, 112 , 113 [hier: IV (485) 220 g]), wonach in allen Fällen das den Berechtigungsschein ausstellende AG auch für die Festsetzung der Vergütung zuständig ist, also auch in [...]
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