Die Berufung der Klägerin ist zulässig (§§ 511 ff ZPO ) und zum überwiegenden Teil begründet. Da die Ehe der Parteien bereits im Jahre 1961, geschieden wurde, richtet sich der geltendgemachte Unterhaltsanspruch nach §§ [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!