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OLG München - Entscheidung vom 15.03.1989

12 UF 1631/88

Normen:
BGB § 1582
EheG § 58, § 59

Fundstellen:
FamRZ 1989, 1309

Die Berufung der Klägerin ist zulässig (§§ 511 ff ZPO ) und zum überwiegenden Teil begründet. Da die Ehe der Parteien bereits im Jahre 1961, geschieden wurde, richtet sich der geltendgemachte Unterhaltsanspruch nach §§ [...]
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