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OLG Hamburg - Entscheidung vom 04.07.1989

1 Ss 43/89 OWiG Ä 725 a Ä 567/88

Normen:
OWiG § 73 Abs.2, § 74 Abs.2 S.1

Fundstellen:
DAR 1989, 390
DRsp IV(468)166b-c
MDR 1989, 936

»Da nach Lage des Falles die Anwesenheit der Betroff. zur Klärung einer möglichen Täterschaft anhand von Lichtbildern oder auch Gegenüberstellung mit Zeugen nicht in Betracht kam, konnte die gleichwohl [...]
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