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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 15.12.1989

3 W 579/89

Normen:
BGB § 1360 a Abs.4, § 1610
ZPO § 214

Fundstellen:
DRsp IV(409)263c
FamRZ 1990, 420
MDR 1990, 450

c. »Der einkommens- und vermögenslose Bekl. ist außerstande, die Kosten der Prozeßführung [Verteidigung gegen die Klage auf Feststellung der nichtehelichen Vaterschaft und auf Zahlung des Regelunterhalts] aufzubringen. [...]
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