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OLG Celle - Entscheidung vom 11.10.1989

21 UF 104/89

Normen:
ZPO § 223, § 629 a Abs.3

Fundstellen:
DRsp IV(418)250d
FamRZ 1990, 646
NiedersRpfl 1990, 18

»Die Zustellung der Berufungsbegründung [hier: Berufung des AntrSt. in der Folgesache »Ehegattenunterhalt ab Scheidung«] eröffnete gemäß § 629 a Abs. 3 ZPO die Möglichkeit, binnen eines Monats ein Anschlußrechtsmittel [...]
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