Auch nach einem Anspruchsübergang nach § 1615b BGB ist eine Rückübertragung des Regelunterhaltsanspruchs auf das Kind durch Abtretung möglich: BGH, DRsp I (167) 283 a = MDR 1982, 225 = NJW 1982, 515 . DAVorm 1990, 564 [...]
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