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LG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 14.03.1989

2/11 S 18/89

Normen:
ZPO § 712

Fundstellen:
DRsp IV(421)181b
WuM 1989, 304

»Dem Schutzantrag der Bekl. gemäß § 712 ZPO war zu entsprechen. Ob im Fall der Verurteilung zur Räumung und Herausgabe einer Wohnung dem Mieter die Vollstreckung einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde, kann [...]
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