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LG Berlin - Entscheidung vom 26.06.1989

522 Qs 49/89

Normen:
StPO § 81a Abs.1, § 81b

Fundstellen:
DRsp IV(449)235c
NStZ 1989, 488

»... Die Anfertigung eines Videofilms von der Beschuld. [mit dem Ziel, den Film Ä mit Aufnahmen anderer Personen Ä zum Zwecke der Identifizierung Zeugen vorzuspielen] ist eine »ähnliche Maßnahme« i.S. des [§ 81 b StPO] [...]
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