»... Nicht zu beanstanden ist die Meinung des LG, die Erbeinsetzung des Bet. zu 2 sei durch das Scheidungsverfahren nicht unwirksam geworden (§§ 2279 Abs. 2 , 2077 Abs. 1 Satz 2 BGB ), weil Erblasser i. S. des § 2077 [...]
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