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BGH - Entscheidung vom 21.06.1989

IVa ZR 302/97

Normen:
BGB §§ 826, 2287

Fundstellen:
DRsp I(174)239a-b
FamRZ 1989, 961
NJW 1989, 2389

(a) »... Ob § 826 BGB neben § 2287 BGB zum Schutz des Vertragserben anwendbar ist, ist im Schrifttum stark umstritten [folgen Hinw.]. Der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone hat die Frage in OGHZ 2, 161, 163, [...]
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