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BGH - Entscheidung vom 01.06.1989

III ZR 219/87

Normen:
BGB §§ 246, 607

Fundstellen:
BB 1989, 1365
BGHR AGBG § 4 Konkludente Individualabrede 2
BGHR AGBG § 9 Nichtabnahmeentschädigung 1
BGHR BGB § 246 Disagio 1
DB 1989, 2473
DRsp II(224)191b
MDR 1989, 890
NJW-RR 1989, 947
WM 1989, 1011

Die Klägerin, eine Bank für Baufinanzierung, schloß am 17. Januar/1. Februar 1983 mit dem Beklagten zwei schriftliche Verträge über die Gewährung von Baudarlehen in Höhe von je 250000 DM zu identischen Konditionen. Der [...]
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