Dem Verurteilten war gem. § 56 b Abs. 2 Nr. 3 StGB die Auflage erteilt worden, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt 200 Stunden »gemeinnützige Arbeit nach näherer Bestimmung durch den Bewährungshelfer zu leisten«. Im [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!