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OVG Lüneburg - Entscheidung vom 15.03.1988

10 A 14/87

Normen:
GG Art.20 Abs.3
VwGO § 80 Abs.2 Nr.4
VwVfG § 35

Fundstellen:
DRsp V(520)121b
NVwZ 1989, 880

».. [Der] Bekl. [Krankenhausträger durfte] seinen Entgeltanspruch für die Unterbringung der Kl. in seinem Krankenhaus nicht durch Leistungsbescheid geltend machen, weil dafür die erforderliche gesetzl. Grundlage fehlt. [...]
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