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OLG München - Entscheidung vom 28.06.1988

5 U 2412/87

Normen:
BGB § 823 Abs. 1
ZPO § 286

Fundstellen:
VersR 1989, 1157

Die Kläger begehren Schadensersatz für entgangenen Gewinn mit der Begründung, das von ihnen im gemieteten Keller des Rückgebäudes an der in betriebene Tonaufnahmestudio sei durch Wasser zerstört worden, so daß laufende [...]
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