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OLG Köln - Entscheidung vom 03.08.1988

2 U 116/87

Normen:
ZPO § 36 Nr.3, § 59 ff.

Fundstellen:
DRsp IV(408)167c
MDR 1989, 70

»Der BGH hat gemäß § 36 Nr. 3 ZPO das LG Köln zum örtlich zuständigen Gericht erster Instanz für die Klage gegen beide Bekl. bestimmt. Die von der Kl. geäußerte Ansicht, damit habe er eine gesamtschuldnerische [...]
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