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OLG Köln - Entscheidung vom 22.06.1988

13 U 24/88

Normen:
BGB § 823 Abs.1

Fundstellen:
DRsp I(145)336a-b
JMBl NRW 1988, 248
ZMR 1988, 381

(a) »... Ein Schadensersatzanspruch gegen den Bekl., weil er seine Pflichten aus dem Mietvertrag mit der Kl. schuldhaft verletzt oder deren Eigentum mindestens fahrlässig beschädigt hat (§ 823 BGB ), kommt nicht in [...]
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