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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 16.09.1988

3 UF 127/88

Normen:
BGB § 1585 b
VAHRG § 3 b Abs.1 Nr.1

Fundstellen:
DRsp I(166)207c-d
NJW-RR 1989, 1416

»... Der Grenzwert für eine Ausgleichung [im Rahmen des »Supersplittings«] nach § 3 b Abs. 1 Nr. 1 VAHRG ist bei mehreren betrieblichen Altersversorgungen nur einmal ausschöpfbar und nicht für jede einzelne [...]
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