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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 14.09.1988

3 WF 208/88

Normen:
ZPO §§ 707, 719, 769

Fundstellen:
DRsp IV(421)181a
FamRZ 1989, 87

»Nachdem die Ehesache rechtskräftig (durch Ehescheidung) beendet worden ist, steht dem Kl. als Rechtsbehelf, mit dem er das Außerkrafttreten des Unterhaltsvergleichs herbeiführen kann (vgl. § 620 f Abs. 1 Satz 1, 1. [...]
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