(c) »Da die Prozeßkostenhilfe [PKH] der Kl. im Jahre 1987 bewilligt worden ist, bestimmt sich die Zulässigkeit einer nachträglichen Entziehung nach den mit Wirkung vom 1. 1. 1987 geänderten § 120 Abs. 4 Satz 1 und Satz [...]
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