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BGH - Entscheidung vom 11.05.1988

3 StR 566/87

Normen:
GVG § 169
StPO § 58 Abs.1

Fundstellen:
DRsp IV(480)228b-c
EzSt GVG § 169 Nr. 3
JZ 1988, 983
JuS 1989, 497
MDR 1988, 791
NJW 1989, 465
NStE StPO § 24 Nr. 3
NStZ 1988, 467
StV 1988, 417
VRS 75, 299

Der verurteilte Angekl. hat mit der Revision eine Verletzung des Gebots der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung gerügt und hierzu vorgetragen: Die Vorsitzende der Strafkammer habe die Zeuginnen E und G, nachdem diese [...]
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