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BGH - Entscheidung vom 05.10.1988

IVb ZR 99/87

Normen:
BGB § 1600 h Abs.2 S.1

Fundstellen:
BGHR BGB § 1600h Abs. 2 Satz 1 Umstände 2
DRsp I(167)370a-b
FamRZ 1989, 169
NJW-RR 1989, 194

»... Für den Mann beginnt die einjährige Anfechtungsfrist mit dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Umstände, die gegen die Vaterschaft sprechen, bekannt geworden sind (§ 1600 h Abs. 2 Satz 1 BGB ), jedoch nicht vor der Geburt [...]
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