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BGH - Entscheidung vom 08.07.1988

V ZR 45/87

Normen:
BGB § 906 Abs. 2 Satz 2

Fundstellen:
BGHR BGB § 906 Abs. 2 Satz 2 Anspruchshöhe 1
BGHR ZPO § 411 Abs. 3 Anhörung 1
BGHR ZPO § 554b Abs. 1 Teilannahme 1
BauR 1988, 755
DRsp I(150)294e
JuS 1989, 232
MDR 1989, 53
NJW 1988, 3019
NJW-RR 1988, 1291
WM 1988, 1730
ZfBR 1988, 270

Der Kläger nimmt den Beklagten auf Ausgleich von Einbußen in Anspruch, die er nach seiner Behauptung durch Bauarbeiten auf einem benachbarten Grundstück erlitten hat. Der Kläger ist Eigentümer eines Grundstücks in auf [...]
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