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BGH - Entscheidung vom 14.10.1988

V ZR 73/87

Normen:
BGB § 313
ZPO § 286

Fundstellen:
BGHR BGB § 313 Satz 1 Bestimmtheit 1
BGHR BGB § 313 Satz 1 Einheitlichkeitswille 3
BGHR BGB § 313 Satz 1 Vollständigkeitsvermutung 2
BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Vertragsurkunde 1
BGHR ZPO § 314 Widersprüchlichkeit 3
DB 1989, 1280
DNotZ 1989, 503
DRsp I(125)338f-g
MDR 1989, 340
NJW 1989, 898
WM 1989, 194

Durch notariellen Vertrag vom 30. April 1980 in Verbindung mit der Nachtragsurkunde vom 2. Juli 1980 verpflichtete sich der Beklagte, von seinem im einzelnen bezeichneten Grundbesitz dem Kläger eine noch [...]
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