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BGH - Entscheidung vom 03.11.1988

IX ZR 203/87

Normen:
BGB § 196 Abs. 1 Nr. 8, 9, § 197, § 218

Fundstellen:
BGHR BGB § 196 Abs. 1 Nrn. 8 u. 9 Schadensersatzanspruch 1
BGHR BGB § 197 Verdienstausfall 1
BGHR BGB § 218 Feststellungsurteil 1
BGHR BGB § 218 Feststellungsurteil 2
BGHR BGB § 852 Abs. 1 Feststellungsurteil 1
BGHR BRAO § 51 Sekundäranspruch 3
BGHR BRAO § 51 Verjährungseinrede 2
DRsp I(112)146c-e
MDR 1989, 250
NJW-RR 1989, 215
WM 1988, 1855

Der Kläger erlitt am 4. Oktober 1971 einen Verkehrsunfall, bei dem er erheblich verletzt wurde. Er beauftragte den Beklagten mit der Durchsetzung seiner Ansprüche. Mit Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 26. Mai [...]
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