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BGH - Entscheidung vom 26.01.1988

5 StR 1/88

Normen:
StPO § 275 § 338 Nr. 7

Fundstellen:
BGHR StPO § 275 Abs. 1 Satz 4 Umstand 1
NStE Nr. 3 zu § 275 StPO
StV 1988, 193

Die Revision ist zulässig. Die Erklärung des Verteidigers im Schriftsatz vom 7. Juli 1987, daß er die Revision zurücknehme, ist unwirksam, da er hierzu nicht ausdrücklich ermächtigt war (§ 302 Abs. 2 StPO ). Die auf [...]
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