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BGH - Entscheidung vom 14.07.1988

V ZR 308/86

Normen:
AGBG §§ 3, 5
BGB § 1143 Abs.1, § 1191

Fundstellen:
BB 1988, 1777
BGHR BGB § 1191 Abs. 1 Beweislast 2
BGHR BGB § 1191 Abs. 1 Grundschuldablösung 2
BGHR BGB § 1191 Abs. 1 Grundschuldablösung 3
BGHR BGB § 1191 Sicherungsabrede 7
BGHZ 105, 154
DRsp I(154)177a-b
JZ 1988, 1020
JuS 1989, 143, 604
MDR 1988, 1044
NJW 1988, 2730
Rpfleger 1988, 524

Die Klägerin gewährte dem Beklagten und seiner - inzwischen von ihm getrennt lebenden - Ehefrau Darlehen von insgesamt 135.000 DM, die der Einrichtung eines von der Ehefrau betriebenen Friseursalons dienten. Diese [...]
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