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BGH - Entscheidung vom 13.07.1988

IVb ZR 77/87

Normen:
BGB § 1600o Abs. 1
ZPO § 640, § 616 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR BGB § 1600o Abs. 1 Gerichtliches Verfahren 1
BGHR BGB § 1600o Abs. 1 Gerichtliches Verfahren 2
BGHR ZPO § 640, Vaterschaftsfeststellung 1
DRsp IV(418)245d-e
FamRZ 1988, 1037
JR 1989, 195
MDR 1988, 1041
NJW-RR 1989, 707

Die Klägerin wurde am 3. August 1984 nichtehelich geboren. Sie begehrt die Feststellung der Vaterschaft des Beklagten und beansprucht Zahlung des Regelunterhalts mit der Begründung, der Beklagte habe ihrer Mutter [...]
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