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BGH - Entscheidung vom 21.04.1988

IX ZR 71/87

Normen:
KO § 29, § 30

Fundstellen:
DRsp IV(438)217d
NJW 1989, 1037

»... Eine Gläubigerbenachteiligung liegt vor, wenn die Befriedigungsmöglichkeit der Konkursgläubiger [durch eine anfechtbare Rechtshandlung des Ä späteren Ä Gemeinschuldners] in irgendeiner Weise beeinträchtigt worden [...]
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